Einladung zur 04. öffentlichen Sitzung des Studierendenparlaments 2025/26

Liebe Mitglieder des Studierendenparlamentes,
liebe Interessierte,

hiermit laden wir, gemäß der Satzung und Geschäftsordnung des Studierendenparlaments der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, zur X. öffentlichen Sitzung des Studierendenparlaments der Wahlperiode 2025/26,

am Montag, den 16.03.2026 um 18:15 Uhr s. t., im SP-Saal ein.

Wer der Sitzung digital beiwohnen möchte, ist herzlich eingeladen, dies über das Webex-Meeting zu tun.

Eine Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen ist nur in Präsenz möglich.

Es wird folgende Tagesordnung vorgeschlagen:

TOP 0: Regularien

TOP 1 Bestätigungen

NachnameVornameReferatStelleZeitraum
Z.Nadia AlishaLiteraturA3Ende der Amtszeit
S.RocanPröffA316.03.-16.06.2026
F.PaulinaPolbi- AntifaschistismusA3bis 30.06.2026
A.MahmoudReferat Anti-DiskriminierungA2Ende der Amtszeit
N.FelixITA3Ende der Amtszeit
K.MarcelPolBiA3bis 30.04.2026

TOP 2: Antrag: Kostenübernahme für Workshop

Initiative: [MIASIN-Armenische Hochschulgruppe Düsseldorf]
Antragsstellende: [Nané Satenig Kouyoumdjian]

Das Studierendenparlament der Heinrich-Heine-Universität möge beschließen:
Dem „Armenian Embroidery“- Workshop organisiert von MIASIN-Armenische Hochschulgruppe Düsseldorf
im April 2026 werden 220€ für Teilnahme- und Materialkosten zur Verfügung gestellt.

Begründung:
Die armenische Hochschulgruppe MIASIN will mit dem Antrag allen Studierenden der HHU die Möglichkeit
geben, kostenlos an einem Workshop im April 2026 teilzunehmen, bei dem sie sowohl über traditionelle
armenische Stickereien lernen als auch selbst sticken können. Wir möchten eine vollständige
Kostenübernahme des Workshops beantragen, damit sowohl die Honorarkosten als auch die Materialkosten
übernommen werden und somit alle Studierenden die Möglichkeit einer Anmeldung zur kostenlosen
Teilnahme bekommen, unabhängig ihrer finanziellen Lage. Der Workshop muss organisations-und
kostenbedingt auf maximal 15 Teilnehmende beschränkt werden.

Kostenkalkulation:
150€ Honorar für Lizzy Vartanian (Workshopleiterin, online zugeschaltet) für max. 15 Personen
70€ für Materialkosten: Stoff, Faden, Nadeln, Stifte (können in Zukunft für weitere Workshops dieser Art
wiederverwendet werden) und für Snacks und Getränke

TOP 3: Antrag: Veranstaltungsreihe „Boykott, Buykott und Protest – wie politisch ist unser Konsum?”

Antragsstellende: [Marcel Kübert, Paulina Funk]
(Referat für Politische Bildung AStA)]

Das Studierendenparlament der Heinrich‐Heine‐Universität möge beschließen:
Für die Umsetzung der Veranstaltungsreihe „Politischer Konsum“ 1000,-€ bereitzustellen.

Begründung:
Politischer Konsum ist für viele Menschen ein zentraler Zugang zu politischem Handeln im Alltag geworden.
Durch Kaufentscheidungen, Boykotte oder gezielte Unterstützung bestimmter Unternehmen versuchen
Konsument*innen, Einfluss auf Produktionsbedingungen, Umweltstandards oder politische Entscheidungen
zu nehmen. Mit der geplanten Veranstaltungsreihe „Politischer Konsum“ möchten wir Studierenden die
Möglichkeit geben, sich kritisch mit den politischen Dimensionen ihres Alltagskonsums auseinanderzusetzen.
Die Reihe besteht aus drei Veranstaltungen.
Eine erste Veranstaltung führt allgemein in das Thema politischen Konsums ein und diskutiert Strategien wie
Buycotts und Boykotts sowie deren politische Wirksamkeit. Der Vortrag mit anschließender Diskussion wird
von Dr. Ole Kelm (HHU, Institut für Sozialwissenschaften) gehalten und basiert auf den Ergebnissen des
Forschungsprojekts Citizen-Science-Projekt „Politischer Konsum im
Alltag“ ( https://www.sozwiss.hhu.de/politischer-konsum) .
Die zweite Veranstaltung verhandelt das Phänomen Fast Fashion und die sozialen, ökologischen und
politischen Folgen. Ziel ist es, die globalen Produktionsbedingungen der Bekleidungsindustrie zu beleuchten,
insbesondere Arbeitsbedingungen entlang globaler Lieferketten sowie soziale und ökologische Folgen der
Fast-Fashion-Produktion. Gleichzeitig soll die Veranstaltung aktuelle politische und regulatorische
Entwicklungen auf europäischer Ebene einordnen. Als Speakerin ist die Influencerin @tamina.orenda
( https://www.instagram.com/tamina.orenda/ ) vorgesehen. Im Anschluss an den Vortrag und die Diskussion
ist ein Kleidertausch im SP-Saal geplant.
Die letzte Veranstaltung der Reihe ist kurz vor dem Start der Fußball-WM 2026 der Männer angesetzt. Für
diese Veranstaltungen haben wir bereits die Zusagen von zwei Expertinnen: Die Journalistin und Publizistin
Alina Schwermer, die seit vielen Jahren zu Sport, Politik und Gesellschaft arbeitet, bringt eine journalistische
Perspektive auf aktuelle Debatten rund um Sportgroßereignisse, öffentliche Kontroversen und
gesellschaftliche Protestformen ein. Ergänzt wird dies durch eine wissenschaftliche Einordnung von Prof. Dr.
Karen Petry, Politikwissenschaftlerin und Professorin an der Deutschen Sporthochschule Köln. Sie forscht
unter anderem zu internationaler Sportpolitik, zur Governance von Sportorganisationen und zur politischen
Rolle von Mega-Events und wird insbesondere Fragen der Vergabe von Sportgroßereignissen, der politischen
Instrumentalisierung von Sport sowie der Rolle von Protest und Boykott beleuchten.
Mit der Veranstaltungsreihe soll ein Raum geschaffen werden, in dem Studierende sich informiert,
differenziert und kritisch mit der politischen Dimension von Konsum auseinandersetzen können. Gleichzeitig
trägt sie dazu bei, politische Bildung am Campus zu stärken und aktuelle gesellschaftliche Debatten in den
universitären Kontext zu holen

Kostenkalkulation:

Veranstaltung/WerbungSpeaker*inKosten
VA Politischer Konsum im Alltag (Anfang Mai)Dr. Ole Kelm (HHU)nur Werbekosten, siehe letzte Position
VA Fast Fashion (Mitte/Ende Mai)@tamina.orenda (Influencerin)300,-€
Politik hinter Sportveranstaltungen - Boykotte von WMs und Olympia (Anfang Juni)Alina Schwermer (Journalistin) Prof. Dr. Karen Petry (Sporthochschule Köln)300,-€

300,-€
Werbematerialien (Flyer, Poster)100,-€
Gesamt1000,-€

TOP 4: Antrag: Änderung der Wahlordnung in Bezug auf Fachschaftswahlen

Intitative: [FSVK]
Antragsstellende: [Lorena Moll, Jasmin Krane]

Das Studierendenparlament der Heinrich-Heine-Universität möge beschließen:
Die Wahlordnung möge wie folgt geändert werden:
	• ändere § 28 (7) wie folgt: „Nach § 28 Abs. 4 Sätze 2 bis 5 nicht gewählte
	kandidierende Personen mit positiver Differenz sind nachrückende Personen.“
	• ändere § 29 (6) wie folgt: „ Der Wahlausschuss wählt aus seiner Mitte als den
	Wahlausschussvorsitz bekleidende Person eine Wahlleitung und deren
	Stellvertretung.“ Der restliche Absatz soll so bestehen bleiben.
	• ändere § 29 (7) wie folgt: „[…] beschlussfähig, sofern ordnungsgemäß nach
	Rahmen-GO der Fachschaften eingeladen ist […]“ Der restliche Absatz soll so
	bestehen bleiben.
	• ändere § 31 (2) i) wie folgt: „die Zahl der voraussichtlich zu wählenden Mitglieder“
	• ersetze § 31 (2) k) durch: „der Hinweis darauf, dass nach der Wahlordnung der
	Studierendenschaft gewählt wird“
	• ändere den letzten Satz in § 33 (1) wie folgt: „Insbesondere bestimmt der
	Wahlausschuss mit der Mehrheit seiner ordnungsgemäßen Mitglieder
	unverzüglich einen neuen Wahltermin.
	Nach maximal zweimaliger Wiederholung mit unzureichend vielen gültigen
	Wahlvorschlägen erfolgt die nächste Wahl erst nach angenommenem Antrag der
	Fachschaftsvollversammlung oder per Beschluss der FSVK. Ein neuer
	Wahlausschuss wird nach §33 (3) eingesetzt.“
	• ändere den letzten Satz in § 33 (3) wie folgt: „Darüber hinaus ist ein Wahlauschuss
	durch das Fachschaftenreferat zu bestellen, wenn ein Prozent und mindestens
	mehr Personen als aktuelle Mitglieder im Fachschaftsrat dies per Unterschrift
	gegenüber dem Fachschaftenreferat beantragen.“
	• ändere § 34 (3) wie folgt: „Der Stimmzettel enthält die Bezeichnung der zu
	wählenden Organs, die Namen der kandidierenden Personen gemäß §32 Abs. 7
	und die Anzahl der zu besetzenden Sitze gemäß §28 Abs. 2.“
	• streiche § 35 (1) ab „Falls mehr als eine Urne […]“
	• ersetze § 35 (3) durch „ Bei der Stimmabgabe hat die wählende Person ihren
	gültigen Personalausweis oder einen anderen amtlichen Ausweis mit Lichtbild
	vorzulegen. Bei der Stimmabgabe wird die Wahlberechtigung anhand des
	zentralen Wahlverzeichnisses geprüft und in diesem die Teilnahme an der Wahl
	vermerkt.“
	• streiche in § 35 (8) ab „Wird mehr als eine Urne aufgestellt, […]“
	• ändere § 37 (4) wie folgt: „An der Wahlurne werden zur Einsicht durch die wäh-
	lenden Personen, die Wahlbekanntmachung und ein Muster des Stimmzettels
	ausgelegt.
	Auf Nachfrage ist Einsicht in die aktuelle Lesefassung der WO zu geben.“
	• ändere § 42 (1) wie folgt: „Der Wahlausschuss ruft die neu gewählten Mitglieder
	des Fachschaftsrates binnen 14 Tagen nach Veröffentlichung des Wahl-
	ergebnisses zur konstituierenden Sitzung ein. Diese soll innerhalb von maximal 30
	Tagen stattfinden. Die Einladungsfrist gemäß § 61 Satzung und eventuelle Vor-
	gaben der Geschäftsordnung des FSR sind zu berücksichtigen.“
	• ergänze § 43 (9): „Das autonome Fachschaftenreferat lädt den Wahlprüfungs-
	ausschuss zeitnah nach seiner Wahl zur konstituierenden Sitzung ein. Auf dieser
	tauschen die Mitglieder Kontaktdaten aus und wählen aus ihrer Mitte ein
	vorsitzendes Mitglied sowie ggf. ein stellvertretendes vorsitzendes Mitglied.“

Begründung:
Die Änderungen wurden in dieser Form im AK Ordnungen der FSVK besprochen und von der
FSVK beschlossen, damit die dringlichsten Änderungen an der Wahlordnung in Bezug auf
Fachschaften noch möglicherweise vor den Fachschaftswahlen im Sommersemester in den
Amtlichen Bekanntmachungen der Uni landen könnten. Nummerierung und Verweise werden
unseres Wissens nach nicht berührt.

TOP 5: Antrag: Projektstellen Pride Month

Initiative: [TINBy-Referat, Referat für sexuelle Vielfalt]
Antragstellende: [TINBy-Referat, Referat für sexuelle Vielfalt]

Antrag

Das Studierendenparlament der Heinrich-Heine-Universität möge beschließen:
Drei A3-Projektstellen im Monat Juni für die gewählten Mitglieder des autonomen
Referats für trans*, inter* und nicht-binäre Studierende (TINBy) sowie zwei A3-
Projektstellen im Monat Juni für die gewählten Mitglieder des autonomen Referats für
sexuelle Vielfalt zur Durchführung des Pride Month.

Begründung:
Der Pride Month am Campus wird jedes Jahr von den autonomen queeren Referaten
(TINBy-Referat, Referat für sexuelle Vielfalt) organisiert.
Das autonome Referat für trans*, inter* und nicht-binäre Studierende (TINBy) schreibt:
Für die Mitglieder des TINBy-Referats stellt der Pride Month vor und im Juni einen
erheblichen Mehraufwand dar, und das während ohnehin zunehmenden Kürzungen der
monatlichen Aufwandsentschädigung. Um dem gerecht zu werden, brauchen die TINBy-
Referatsmitglieder, die derzeit jeweils nur eine ⅓-A3-Stelle (83,00€) im Monat
bekommen, die zusätzlichen Projektstellen. Das TINBy-Referat schlägt deshalb vor, drei
A3-Projektstellen auf die sechs gewählten Mitglieder des TINBy-Referats aufzuteilen, um
im Juni auf eine Aufwandsentschädigung von 208,00€ pro Referatsmitglied zu kommen.
Das Referat für sexuelle Vielfalt schreibt:
Im Zusammenhang mit der Beteiligung am Christopher Street Day (CSD) entsteht für das
autonome Referat für sexuelle Vielfalt ein erheblicher organisatorischer und zeitlicher
Mehraufwand. Die Planung und Koordination eines universitären Beitrags zum CSD
umfasst unter anderem Abstimmungen mit Veranstalter*innen, Sicherheits- und
Logistikplanung, Gestaltung von Informationsmaterialien, Öffentlichkeitsarbeit,
Mobilisierung von Studierenden sowie die inhaltliche Vorbereitung einer sichtbaren und
verantwortungsvollen Repräsentation der Hochschule. Hinzu kommen Nachbereitung,
Finanzabwicklung und Evaluation. Dieser projektbezogene Zusatzaufwand geht deutlich
über die reguläre Beratungs- und Gremienarbeit hinaus und macht die Bewilligung von
zwei A3-Projektstellen – aufgeteilt auf vier Personen zur Sicherstellung von Kontinuität
und Arbeitsfähigkeit – sachlich erforderlich.

Zusammenfassend wäre die Rechnung wie folgt:
⅓-A3-Stelle (83,00€) + ½-A3-Stelle (125,00€) = 208,00€ pro gewähltem TINBy-
Referatsmitglied im Juni
1-A3-Stelle (250,00€) + ½-A3-Stelle (125,00€) = 375,00€ pro gewähltem Mitglied des
autonomen Referats für sexuelle Vielfalt im Juni
Die Kosten für das SP belaufen sich also auf zusätzliche 1.250,00€ im Monat Juni.
Mit freundlichen Grüßen
das autonome Referat für trans*, inter* und nicht-binäre Studierende (TINBy)
das autonome Referat für sexuelle Vielfalt

TOP 6: Antrag: Boycott, Divest Sanction Report HHU

Antragstellende:[BDS HHU]

Antrag

Das Studierendenparlament der Heinrich-Heine-Universität möge beschließen:
Unsere Universität arbeitet nach mehr als 2 Jahren Genozid in Gaza immer noch mit Israelischen
Universitäten zusammen, welche eine instrumentelle Rolle in der Waffenentwicklung und Produktion für
die IDF spielen. Um diese Komplizenschaft der Studierendenschaft bekannt zu machen, hat BDS HHU
einen Bericht im Rahmen der Academic Boycott Campagne geschrieben, der genau aufzeichnet, wie
unsere Uni mit jenen Israelischen Universitäten zusammenarbeitet. Diesen Bericht findet man hier.
Deshalb beschließen wir:
● Unsere RepräsentantInnen im Senat bringen die Zusammenarbeit mit Israelischen
Universitäten, die den Genozid in Gaza unterstützen, im Senat auf und fordern unsere
Universität dazu auf, diese zu prüfen und abzubrechen
● Die Social Media Kanäle und die Website des AStAs Teilen den Bericht und dessen
Forderungen der weiteren Studierendenschaft mit
● Der AStA erstellt eine Pressemitteilung für relevante Presseunternehmen, in welchen er die
Forderungen des Berichts teilt
● 150€ für die Druckkosten von relevanten Informationsmaterialien, wie Flyer oder physische
Versionen des Berichts, damit diese bei relevanten Veranstaltungen ausgelegt und verteilt
werden können

Begründung:
Seit November 2023 begeht die Israelische Regierung mithilfe deutscher Waffen einen Genozid an der
Palästinensische Bevölkerung in Gaza. Auch während einer vermeintlichen Waffenruhe steht der
Gazastreifen weiter unter Beschuss durch die IDF und dringend benötigte humanitäre Hilfe wird
systematisch verwehrt. Der Vorwurf des Genozid ist inzwischen keine akademische Debatte mehr,
sondern wird von allen großen Menschenrechtsorganisation und auch dem UN Menschenrechtsrat
getragen.
Wie der Bericht zeigt ist die Komplizenschaft der Israelischen Universitäten an dem Genozid in Gaza
nicht nur oberflächlich: sie bilden die Offiziere der IDF aus, sie arbeiten an Waffen und
Militärtechnologie, investieren in “Verteidigungs” -Unternehmen, oder stützen die IDF mit völkerrechtlich
stark fragwürdigen Strategiepapiere. Hörsäle befinden sich auf, nach internationalem Gesetz, illegal besetztem Boden. Die “Boycott, Sanction, Divest” (BDS) Campagne basiert auf der Anti- Apartheid Bewegung gegen den
Südafrikanischen Apartheid Staat. Das Ziel der BDS Campagne ist es Israel zu einer Einhaltung von Internationalem Recht zu bringen und somit die Apartheid und den Genozid zu beenden. Die Academic Boycott Campagne ist ein Teil von BDS. Sie fordert Universitäten dazu auf ihre Zusammenarbeit mit Israelischen Universitäten zu prüfen und jede Zusammenarbeit mit jenen Universitäten zu beenden die mit der IDF zusammenarbeiten und den Genozid ermöglichen. Der Bericht zeigt, wie auch unsere Universität mit Israelischen Universitäten zusammenarbeitet. Unsere Forderungen sind klar: Ein Ende jeglicher Zusammenarbeit, insbesondere mit der Reichmann und Tel Aviv Universität, Aufklärung auf dem Campus über die Situation in Gaza und dem Ende von Repressionen gegen Palästina solidarischen Studierenden.

Kostenkalkulation:
150€ Druckkosten für Flyer & Physische Kopien des Berichts

TOP 7: Antrag: Senatsanfrage Pride Flag

Initiative: [TINBy Referat, SDS Düsseldorf]
Antragstellende: [TINBy Referat, SDS Düsseldorf, Konrad Burgi, Andrej Meysing]

Antrag

Das Studierendenparlament der Heinrich-Heine-Universität möge beschließen:
Der AStA und das Studierendenparlament stehen an der Seite aller unterdrückter Menschen, so auch
allen Teilen der LGBTQIA+ Community. In diesem Sinne werden unsere RepräsentantInnen im Senat
sich dafür einsetzen, dass im Zuge des Pride Months im Juni auf dem Campus Progress Pride Flaggen
gehisst werden.

Begründung:
Das Rektorat hat sich im letzten Pride Month dagegen entschieden, Pride Flaggen zu hissen. Auf
Nachfrage des AStAs wurde es als unnötig befunden, aktive Solidarität mit der LGBTQIA+ Community
zu zeigen. Deshalb wollen wir im Vorhinein das Thema aufbringen und die Universität dazu zu bringen
zu ihren Werten zu stehen und das nicht nur mit leeren Worthülsen. Vor allem in Zeiten, in denen die
LGBTQIA+ Community wieder unter starkem Beschuss steht durch extreme rechte und konservative
Kräfte.

TOP 8: Antrag: AStA-Café “Heißer Heine”

Initiative: [Campuskultur stärken]
Antragstellende: [AStA-Vorstand]

Antrag

Präambel
Der AStA liegt hinter der ULB und ist für viele Studierende kaum sichtbar. Wer nicht gezielt nach ihm sucht, läuft im Alltag einfach vorbei. Dabei vertritt er ihre Interessen, berät, organisiert Campuskultur und gestaltet Hochschulpolitik. Diese Distanz zwischen Aufgabe und Wahrnehmung ist ein Problem. Ein studentisches Selbstverwaltungsorgan darf kein
Randphänomen sein, sondern braucht Präsenz im Alltag der Studierenden. Eine Verlegung des AStA an die Magistrale oder an einen zentraleren Ort ist kurzfristig nicht realistisch. Statt über Distanz zu klagen, sollte man darüber nachdenken, wie man Begegnung schafft – mit einem Ort, der Austausch ermöglicht, niedrigschwellig funktioniert und Studierende aus unterschiedlichen Fachbereichen zusammenbringt. Ein studentisches Café kann genau das leisten.

Antrag:
Das Studierendenparlament beschließt die Einrichtung eines studentischen Cafés durch den
AStA. Das Café soll als offener Begegnungsraum für alle Studierenden dienen und im jetzigen SP- Saal angesiedelt werden. Dem Café ist eine Gewinnorientierung untersagt. Die Getränke müssen zum Selbstkostenpreis verkauft werden. Die laufenden Betriebskosten sollen nach Möglichkeit durch die Einnahmen aus dem
Getränkeverkauf gedeckt werden. Entstehen darüber hinaus Überschüsse, sollen diese im Café verbleiben. Das Finanzreferat wird beauftragt, dem Haushaltsausschuss einen geeigneten Stellenplan für das Café vorzulegen und im Nachtragshaushalt einzupflegen.
Für das Café soll ein Budget für die unten aufgelistet Grundausstattung beschlossen werden:
Theke 400 €
Kühlvitrine 300 €
Getränkekühlschrank 500 €
Puffer 250 €
Gesamt 1450 €

Begründung:
Der bisherige SP-Saal eignet sich als Standort, da er bereits zur Studierendenschaft gehört und ohne großen Aufwand als offener Treffpunkt genutzt werden kann. Die notwendige
Grundausstattung ist überschaubar und mit einmaligen Kosten von 1450 Euro finanzierbar. Da das Café nicht gewinnorientiert betrieben wird, steht nicht der wirtschaftliche Betrieb im
Vordergrund, sondern die Funktion als studentischer Begegnungsraum.
Langfristig kann ein solcher Ort das studentische Leben auf dem Campus bereichern. Damit wird der AStA nicht nur organisatorisch, sondern auch räumlich Teil des studentischen Alltags. Genau das stärkt die Idee der studentischen Selbstverwaltung.

TOP 9: Anfrage: zur Referent*innenbeschäftigung

Initiative: [SDS Düsseldorf]
Antragsstellende: [SDS Düsseldorf]

Antrag

Sehr geehrte Mitglieder:innen des AStA-Vorstandes der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf,
vor dem Hintergrund der angedrohten Nicht-Verlängerung von Stellen im Referat für politische Bildung bitten wir euch, die nachfolgenden Fragen zu beantworten.

  1. Welche Stellen der integrierten Referate sind unbesetzt?
  2. Welche Maßnahmen strebt der AStA-Vorstand an, um eventuell unbesetzte Stellen zu besetzen?
  3. Wie viele Bewerbungen gab es auf die aktuell unbesetzten Stellen und aus welchen Gründen wurden diese Personen nicht eingestellt?
  4. Nach welchen Kriterien wird eine Person eingestellt,
    I. im Hinblick auf spezifische Kompetenzen innerhalb des Referates
    II. im Hinblick auf generelle AStA-Kompetenzen
    III. im Hinblick auf persönliche Kompetenzen?
  5. Nach welchen Kriterien wird eine Person nicht mehr bestätigt, wenn keine Nachfolge be-
    steht oder auch andere Stellen im Referat unbesetzt sind?
  6. Gibt es eine Frist, die der AStA-Vorstand einhält, wenn er den Referent*innen ihre Nicht-
    Bestätigung (abgesehen von Bestätigungen zum Amtswechsel) mitteilt?
    Wir bitten gemäß §67 der Geschäftsordnung des Studierendenparlamentes um Bearbeitung dieser Anfrage bis zum 15.03.2026.
    Mit freundlichen Grüßen
    SDS Düsseldorf

TOP 10: Berichte

a. des AStA-Vorstandes

[Die Berichte des Vorstands wurden fristgerecht eingereicht.]

b. des Präsidiums

c. aus sonstigen Gremien, Ausschüssen und Referaten

alert-secondary Die Verantwortung für den Inhalt sämtlicher eingereichter Anträge, Anfragen oder Beiträge im Rahmen dieser Einladung liegt ausschließlich bei den jeweiligen Antragstellenden. Das Präsidium übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der eingereichten Inhalte mit Ausnahme der formellen Richtigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Laura Vennekamp & Nina Jasper
Präsidium des Studierendenparlamentes der Heinrich-Heine-Universität