Wie trete ich von einem Amt in der Studierendenschaft zurück?
Rücktritte
Ämter des AStAs, das Präsidium und Ausschüsse des Studierendenparlament werden jeweils für die aktuelle Amtszeit bestätigt. AUtonome Referate sind an ihrer eigenen Amtszeit von einem Jahr gebunden. Das bedeutet, dass diese beim AMtswechesel nicht neu bestätigt werden müssen.
Falls man von seinem Amt zurücktreten möchte, muss man dies mittels einer Rücktrittserklärung handschriftlich im Original an das Präsidium überreichen. Dies kann ggf. auch über einen Briefumschlag, welches an das Präsidium addressiert ist an das Sekretariat im AStA übergeben werden.
Vorzeitiges Ende der Amtszeit
Nach Satzung der Studierendenschaft endet die Amtszeit vorzeitig, wenn man die Amtsfähigkeit in der Studierendenschaft gemäß § 8 verliert oder schriftlich einen Rücktritt beim Präsidium eingereicht wurde.
Man verliert die Amtsfähigkeit in der Studierendenschaft durch Tod und Exmatrikulation an der Heinrich-Heine-Universität.
Der Vorstand des AStAs kann zusätzlich durch das Studierendenparlament abgewählt werden.
Die Amtszeit der Mitglieder der integrierten Referate kann auch vorzeitig beendet werden durch einen einstimmigen Beschluss des Vorstandes des AStAs, welchem das Studierendenparlament zustimmen muss.
Auch Mitglieder des Rechtsausschusses können abgewählt werden.