Regelungen für die Mailverteiler des SP
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Beschluss
Beschluss
Das Studierendenparlament hat gemäß § 14 der Satzung und den Regelungen seiner
Geschäftsordnung als Dauerbeschluss auf 10 Jahre beschlossen:
A. Aufhebung des Beschlusses 2017/18.11-06
Der Beschluss 2017/18.11-06 „Regelungen für sp-intern und sp-offen“ wird aufgehoben.
B. Regelungen für die Mailverteiler des SP
- Das Präsidium des SP ist für die Mailverteiler sp-intern und sp-offen, sowie für die Mailverteiler der Ausschüsse und Arbeitskreise zuständig. Aufgabe des Präsidiums ist die Pflege, Kontrolle und Moderation der Verteiler.
- In sp-intern und in den Mailverteilern der Ausschüsse und Arbeitskreise dürfen nur offizielle HHU-Mailadressen eingetragen werden.
- Mitgliedsberechtigt für sp-intern sind: Die ordentlichen und stellvertretenden MdSP, der Vorsitz des Rechtsausschusses, sowie die Funktions-E-Mailadressen des SP-Präsidiums und des AStA-Vorstandes.
- In den Mailverteiler sp-offen sind vom Präsidium einzutragen: Die Vorsitzenden der Ausschüsse und Arbeitskreise und die Funktions-E-Mailadressen des Finanzreferates, der Buchhaltung und des Sekretariats.
- Mitgliedsberechtigt für die Mailverteiler der Ausschüsse und Arbeitskreise sind:
Die ordentlichen, stellvertretenden und beratenden Mitglieder des Ausschusses bzw. des Arbeitskreises und die Funktions-E-Mailadressen des SP-Präsidiums und des AStA-Vorstandes. Für den Mailverteiler des Haushaltsausschuss ist außerdem die Funktions-E-Mailadresse des Finanzreferates berechtigt.
C. Aufnahme als Anhang der Geschäftsordnung
Die Regelungen des Abschnitts B sind als Anhang mit dem Titel „Regelungen für die Mailverteiler des SP“ der jeweiligen konsolidierten Lesefassung der Geschäftsordnung des SP hinzufügen ohne Bestandteil der Geschäftsordnung zu sein.