Raumbuchungsregeln
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Beschluss
Beschluss
Das Studierendenparlament hat gem. §14 der Satzung der Studierendenschaft und den Regelungen seiner Geschäftsordnung beschlossen, dass folgende Regeln für die Raumbuchungen (Raumbuchungen meint in diesem Kontext auch die Außenflächen auf dem Campus) von studentischen Initiativen über den AStA-Vorstand sowie politische Listen über das Studierendenparlament als Dauerbeschluss von 10 Jahren gelten.
Sobald eine Neufassung der Satzung der verfassten Studierendenschaft erarbeitet wird, sollen diese Raumbuchungsregeln in den Anhang dieser integriert werden.
Nach einem Jahr soll der AK Raumbuchungsregeln erneut zusammentreten und die Regeln evaluieren, falls vorher eine neue Satzung beschlossen wird, wird dieser Passus hinfällig.
- Es werden keine Veranstaltungen gegen die Bestimmungen der Satzung durchgeführt. Hierbei ist insbesondere § 5 Abs. 5 zu beachten.
- Das SP-Präsidium erkennt als politische Listen alle zu SP- oder Gremienwahlen angetretenen Listen der laufenden Wahlperiode an, sofern dies in der Satzung nicht anders geregelt ist, sowie neugegründete politische Gruppierungen, die die Intention haben an den kommenden SP- oder Gremienwahlen teilzunehmen. Eine Begründung der Intention ist schriftlich beim Präsidium einzureichen.
- Gruppierungen an der Universität, die nicht unter Punkt 2 fallen, werden als Initiativen gesehen und vom AStA-Vorstand betreut.
- Veranstaltungen können nur von Studierenden der Heinrich-Heine-Universität angemeldet werden.
- Raumbuchungsanfragen sollen mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung getätigt werden. Veranstaltungen, die ein größeres öffentliches Interesse und/oder expliziten politischen Charakter aufweisen, müssen mindestens drei Wochen vorher angemeldet werden (siehe auch Punkt 9). Auf Verlangen von Dezernat 6 muss ein Sicherheitskonzept vorgelegt werden. Je früher eine Veranstaltung angemeldet wird, desto realistischer ist eine Genehmigung (siehe auch Punkt 13).
- Sechs Wochen vor Europa-, Bundes-, Landtags- oder Kommunalwahlen dürfen keine öffentlichen Veranstaltungen von Listen oder Initiativen stattfinden, bei denen Kandidierende oder Mandatstragende der Parteien eine Rede halten, an einer Diskussionsrunde teilnehmen oder ein Grußwort sprechen.
- Für eine Raumbuchungsanfrage müssen folgende Angaben getätigt werden: Verantwortliche Person mit Kontaktdaten (inklusive Telefonnummer), Datum, Uhrzeit und Titel der Veranstaltung und die erwartete Personenzahl. Raumbuchungsanfragen müssen per E-Mail an die entsprechende Stelle getätigt werden.
- Listen müssen Veranstaltungen über das Präsidium anmelden, wenn diese auf dem Unicampus, dem Uniklinikgelände oder dem Gelände des Studierendenwerkes stattfinden sollen. Sollte bei Ablehnung einer Veranstaltung über eine andere Stelle gebucht werden, so ist dies mit einer Raumbuchungssperre von einem Jahr zu sanktionieren.
- Bei der Anmeldung von Listenveranstaltungen, die keine Listentreffen sind, muss ein Veranstaltungskonzept vorlegt werden aus dem hervorgeht, wie der Ablauf der Veranstaltung sein soll und ob Externe als Sprecherinnen eingeladen sind oder eingeladen werden sollen. Als Listentreffen sind interne Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen oder regelmäßige Listentreffen gemeint, die keine öffentlich kommunizierten Sprecherinnen-Auftritte haben und solche, die nicht explizit öffentlich sind.
- Bei politischen Veranstaltungen, bei denen ein Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit vorliegt, ist dieser durch Hinzuziehung der Stabsstelle Presse & Kommunikation und des Gebäudemanagements zu prüfen. Zusätzlich können weitere außeruniversitäre Stellen (z.B. der KIM der Polizei Düsseldorf) zur Einschätzung hinzugezogen werden. Während der Zeit der Prüfung kann die Veranstaltung nicht genehmigt wer-den. SP-Präsidium oder AStA-Vorstand haben darüber dem SP zu berichten.
- Für Veranstaltungen mit religiösem Charakter können Räume gebucht werden, allerdings nicht für solche, die allein der direkten Religionsausübung dienen. Das Recht zur freien Religionsausübung bleibt da-bei unberührt. Liegt ein Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit vor, so ist wie in Punkt 10 vorzugehen.
- Unterschriftenaktionen von Listen oder Initiativen müssen gesondert beantragt werden. Hierfür muss dem AStA-Vorstand bzw. dem SP-Präsidium ein Exemplar vorgelegt werden; über die geplante Unterschriftenaktion ist Verschwiegenheit zu wahren. Nach Prüfung auf Konformität mit § 5 Abs. 5 der Satzung ist die Unterschriftenaktion zu genehmigen. Eine Nichtgenehmigung muss dem SP auf der nächsten Sitzung berichtet werden.
- Dem Präsidium ist es vorbehalten Veranstaltungen abzulehnen, wenn die betreffende Liste im Bedarfsfall kein Veranstaltungskonzept vorlegen kann. Bei Ablehnung einer Veranstaltung muss das Präsidium auf der nächsten SP-Sitzung darüber berichten und sich ein Meinungsbild der Parlamentsmitglieder einholen. Das SP entscheidet ebenfalls, wenn es Beschwerden der Veranstaltenden oder Unklarheiten des SP-Präsidiums gibt, ob eine Veranstaltung genehmigt werden kann.
- Falls sich eine Liste oder Initiative zum zweiten Mal innerhalb einer Wahlperiode nicht an die Regeln 1, 4, 6, 9, 10 und 11 hält, ist von der zuständigen Stelle ab dem Zeitpunkt des zweiten Verstoßes eine Raumbuchungssperre von bis zu einem Jahr zu verhängen. Gleiches gilt bei zwei Verstößen gegen Regel 12. Dies muss auf der darauffolgenden SP-Sitzung berichtet werden. Das SP kann mit einfacher Mehrheit die Raumbuchungssperre des AStA-Vorstandes oder des SP-Präsidiums aufheben.
- Diese Raumbuchungsregeln sind vom Präsidium und AStA-Vorstand auf der jeweiligen Homepage zu veröffentlichen und werden vom Präsidium an das neukonstituierte SP kommuniziert. Bei Nichtgenehmigung oder Verstößen sind die Antragstellenden unverzüglich auf Fehler und auf Punkt 14 dieser Regeln hinzuweisen.
- Eine Anrufung des Rechtsausschusses gegen Entscheidungen der zuständigen Stelle und des Parlaments bleibt weiter möglich.